AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Solutions and Handling SH GmbH:


§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen Solutions and Handling GmbH (im nachfolgenden SH) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

"Kunde" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei SH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitige Lieferung durch die Zulieferer von SH; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass SH mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.

Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Alle Angebote und Preise sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.

Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich SH den Rücktritt vom Vertrag vor. SH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

§ 3 Preise

Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel.

Sofern in unseren Angeboten nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils am Markt gültigen und bei unseren Händlern geltenden Preise, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

Preisänderungen bleiben offen bis zur Abgabe einer Auftragsbestätigung. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen. Es sei denn die Rohstoffpreise haben sich dramatisch geändert.

Eventuelle Änderungen eines Auftrages und etwaige Mehrkosten bedürfen der Schriftform und werden ansonsten weder ausgeführt noch anerkannt.

§ 4 Lieferung und Kosten

Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden dem Kunden mit der Entscheidung über die Annahme seines Angebots mitgeteilt.

Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt.
Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. mit der Freigabe unserer Werks- und Montageplanung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und der Klärung aller Sachfragen, sowie nicht vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unseren Geschäftssitz verlassen hat.

Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Lieferverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Lieferung länger als einen Monat nicht erfolgt. Ansprüche auf Schadenersatz (inkl. etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz.

Der geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt das Vorstehende entsprechend.
Die genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwehren konnten - unabhängig, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten -, etwa durch höhere Gewalt (z. B. Krieg und Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw., sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrung bei uns oder unseren Vorlieferanten zu. Wir werden solche Umstände dem Käufer unverzüglich mitteilen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.


§ 5 Gewährleistung

SH leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer erfolgen („Austauschgerät").

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

Wir können die Nacherfüllung ferner verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht

Die Waren sind unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind SH unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.

Später entdeckte Mängel sind SH ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.

Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 6 Haftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet SH nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch SH, und den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von SH der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet SH nicht.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.

§ 7 Transportschäden

Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen SH unverzüglich nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. § 5 gilt entsprechend.

§ 8 Zahlung

SH liefert - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - nach Wunsch des Kunden gegen Vorausüberweisung, Rechnung oder gegen Nachnahme. Es bleibt SH vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.

Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar oder nach den Zahlungsbedingungen in der Auftragsbestätigung.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist SH zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. SH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass SH durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf SH den gesetzlichen Zinssatz verlangen. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

SH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern, soweit möglich, zum Neuwert. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Der Kunde ist verpflichtet, SH jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offenstehen.

§ 10 Datenschutz & Werbesperre

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.

Jede Werbung oder Benutzung unseres Logos oder Geschäftsnamens ist vorher mit SH abzuklären und genehmigen zu lassen. Ansonsten behalten wir uns etwaige Kostenrechnungen für die Nutzung vor.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentliches Rechts oder Öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Krefeld. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen SH und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.